Stipendien
für Auslandaufenthalte von Studierenden der Medizinischen
Fakultät der Universität Witten/Herdecke
Achtung:
Projekte
werden von der Stiftung nur noch bis Ende 2006 gefördert.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2006.
Richtlinien
zur Antragstellung
Ziel der Förderung
Die Stiftung fördert das Auslandstudium in Form von Praktika,
Famulaturen, Forschungsaufenthalten und Auslandsemestern mit der
Idee, dass die Studierenden durch ihren Aufenthalt im Ausland
neben ihrer medizinischen oder pflegewissenschaftlichen Ausbildung
bewusst ihre transkulturelle Wahrnehmung und ihr Verständnis
für andere Kulturen fördern. Dabei ist der angelsächsische
Kulturbegriff gemeint, der menschliches Verhalten im weitesten
Sinne einschließt. Aus diesem Grund ist neben der fachlichen
Ausbildung auch ein Projekt mit kulturellem Inhalt zu planen und
zu realisieren. Die Wahl des Inhaltes ist Sache des/der Studierenden
und soll aus seinen/ihren persönlichen Interessen herauswachsen.
Die Unterstützung durch die Stiftung ist als Ergänzung
zur eigenen Finanzierung gedacht.
Antragstellung
Sie ist zu richten an und zu besprechen mit den Vertrauensdozentinnen
der Peter und Ruth Wirts-Stiftung:
Frau Dr. G. Bornhöft (für Studierende der Medizin)
Gerhard-Kienle-Weg 4
58313 Herdecke
Tel.: 02330 - 62 3504
Mobil: 0163 - 62 35040
Email: gudrun.bornhoeft@uni-wh.de
Frau
I. Schmincke-Blau (für Studierende der Pflegewissenschaft)
Stockumer Str. 12
58453 Witten
Tel.: 02302 - 669 383
Die Vertrauensdozentinnen leiten sie weiter an Herrn Prof. J.
Bircher, Kurator der Stiftung.
Anträge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Charakterisierung der fachlichen Ausbildung: Ziel, ausbildende
Institution, verantwortlicher Leiter, Zeitabschnitt. Bei einem
Forschungsaufenthalt ist das Projekt in Abstraktform beizulegen.
2. Darstellung des kulturellen Projektes (2 – 4 Seiten),
Angabe eines Projekttitels. Die Hinweise für die Formulierung
von Anträgen sind der Seite "Stiftung"
zu entnehmen und sind zu beachten.
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Finanzielle Planung des Aufenthaltes unter Einschluss der eigenen
Mittel, der Förderung durch andere Stiftungen etc., sowie
der Bankverbindung des Antragstellers.
5. Angabe des Termins für die Abgabe des Projektberichtes
(Es besteht kein Druck, die Termine werden aber im Sekretariat
der Stiftung nachgehalten.)
6. Begleitbrief mit Adresse, Telefon, und E-Mail-Adresse. In diesem
Brief soll sich der/die Antragsteller/in verpflichten, den Bericht
fristgerecht der Stiftung abzuliefern, falls er/sie das Stipendium
zugesprochen erhält.
7. Die Anträge sind sowohl in ausgedruckter Form als auch
per E-mail (ggf. ohne Bildmaterial) an die Vertrauensdozentinnen
zu schicken.
Termine
Die Anträge sind bis zum 30. Juni bzw.
31. Dezember einzureichen. Der Auslandsaufenthalt soll
erst nach dem entsprechenden Abgabetermin erfolgen.
Bericht
Für die Abfassung des Berichtes sind die Hinweise der Stiftung
zu berücksichtigen. Die Berichte werden im Internet veröffentlich,
daher ist bitte jegliches Bildmaterial gesondert im jpg-Format
einzureichen.
Beurteilung der Anträge und Auszahlung der Stipendien:
Die Anträge werden in der Priorität der erkennbaren
Qualität, Sinnhaftigkeit und Stimmigkeit der Anträge
bewilligt, so weit es die dafür zugewiesenen Mittel erlauben.
Die Antragsteller erhalten schriftlichen Bericht.
Für das Kuratorium
Prof. Johannes Bircher