Stipendien für Auslandaufenthalte von Studierenden der Medizinischen Fakultät der Universität Witten/Herdecke

Achtung:

Projekte werden von der Stiftung nur noch bis Ende 2006 gefördert. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2006.

 

Richtlinien zur Antragstellung

Ziel der Förderung

Die Stiftung fördert das Auslandstudium in Form von Praktika, Famulaturen, Forschungsaufenthalten und Auslandsemestern mit der Idee, dass die Studierenden durch ihren Aufenthalt im Ausland neben ihrer medizinischen oder pflegewissenschaftlichen Ausbildung bewusst ihre transkulturelle Wahrnehmung und ihr Verständnis für andere Kulturen fördern. Dabei ist der angelsächsische Kulturbegriff gemeint, der menschliches Verhalten im weitesten Sinne einschließt. Aus diesem Grund ist neben der fachlichen Ausbildung auch ein Projekt mit kulturellem Inhalt zu planen und zu realisieren. Die Wahl des Inhaltes ist Sache des/der Studierenden und soll aus seinen/ihren persönlichen Interessen herauswachsen. Die Unterstützung durch die Stiftung ist als Ergänzung zur eigenen Finanzierung gedacht.

Antragstellung


Sie ist zu richten an und zu besprechen mit den Vertrauensdozentinnen der Peter und Ruth Wirts-Stiftung:

Frau Dr. G. Bornhöft (für Studierende der Medizin)

Gerhard-Kienle-Weg 4
58313 Herdecke
Tel.: 02330 - 62 3504
Mobil: 0163 - 62 35040
Email: gudrun.bornhoeft@uni-wh.de


Frau I. Schmincke-Blau (für Studierende der Pflegewissenschaft)

Stockumer Str. 12
58453 Witten
Tel.: 02302 - 669 383


Die Vertrauensdozentinnen leiten sie weiter an Herrn Prof. J. Bircher, Kurator der Stiftung.
Anträge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Charakterisierung der fachlichen Ausbildung: Ziel, ausbildende Institution, verantwortlicher Leiter, Zeitabschnitt. Bei einem Forschungsaufenthalt ist das Projekt in Abstraktform beizulegen.
2. Darstellung des kulturellen Projektes (2 – 4 Seiten), Angabe eines Projekttitels. Die Hinweise für die Formulierung von Anträgen sind der Seite "Stiftung" zu entnehmen und sind zu beachten.
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Finanzielle Planung des Aufenthaltes unter Einschluss der eigenen Mittel, der Förderung durch andere Stiftungen etc., sowie der Bankverbindung des Antragstellers.
5. Angabe des Termins für die Abgabe des Projektberichtes (Es besteht kein Druck, die Termine werden aber im Sekretariat der Stiftung nachgehalten.)
6. Begleitbrief mit Adresse, Telefon, und E-Mail-Adresse. In diesem Brief soll sich der/die Antragsteller/in verpflichten, den Bericht fristgerecht der Stiftung abzuliefern, falls er/sie das Stipendium zugesprochen erhält.
7. Die Anträge sind sowohl in ausgedruckter Form als auch per E-mail (ggf. ohne Bildmaterial) an die Vertrauensdozentinnen zu schicken.

Termine


Die Anträge sind bis zum 30. Juni bzw. 31. Dezember einzureichen. Der Auslandsaufenthalt soll erst nach dem entsprechenden Abgabetermin erfolgen.

Bericht


Für die Abfassung des Berichtes sind die Hinweise der Stiftung zu berücksichtigen. Die Berichte werden im Internet veröffentlich, daher ist bitte jegliches Bildmaterial gesondert im jpg-Format einzureichen.

Beurteilung der Anträge und Auszahlung der Stipendien:

Die Anträge werden in der Priorität der erkennbaren Qualität, Sinnhaftigkeit und Stimmigkeit der Anträge bewilligt, so weit es die dafür zugewiesenen Mittel erlauben. Die Antragsteller erhalten schriftlichen Bericht.

Für das Kuratorium
Prof. Johannes Bircher

 

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letzte Änderung 12/03/06 MDF